Für Teilnehmende, die den Freizeitpreis nicht oder nur teilweise aufbringen können, steht ein Freizeit-Unterstützungsfonds zur Verfügung.
Außerdem besteht die Möglichkeit, Zuschüsse zu beantragen (z.B. über den Karlsruher Pass, bei Hilfebezug oder geringem Einkommen; Bildungsgutscheine können ebenfalls eingelöst werden)