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Reisebedingungen

1. Anmeldung, Reisevertrag, Informationsbrief
Die Anmeldung ist nur online über das Anmeldeformular auf unserer Webseite möglich. Die Freischaltung des Anmeldeformulars erfolgt nach Erscheinen des Freizeitprospektes zum angegebenen Termin. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben (unter Berücksichtigung von Geschlecht, Alter und Geschwisterkindern) – eine frühzeitige Anmeldung ist daher zu empfehlen. Bei Minderjährigen ist die Angabe des Namens und der Mailadresse eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung per Email, welche noch keine Anmeldebestätigung darstellt. Nach Überprüfung der Anmeldung und der Anzahl der freien Teilnehmerplätze senden wir Ihnen eine Anmeldebestätigung (ebenfalls per Email) zu; diese gilt dann als verbindlicher Reisevertrag.
(Sollten Sie keine Möglichkeit zur Online-Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an das CVJM-Büro zur Absprache der weiteren Vorgehensweise. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auch in diesem Falle Plätze nicht vorab reservieren können).
Um- und Abmeldungen werden nur in schriftlicher Form oder per Mail an angenommen. Maßgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind allein die Freizeitausschreibung, diese Reisebedingungen, die elektronische Anmeldebestätigung sowie der Informationsbrief. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam, solange sie nicht vom CVJM Karlsruhe schriftlich bestätigt worden sind.
Rechtzeitig vor Freizeitbeginn erhalten Sie eine Email mit Informationen zur Freizeit; die Rechnung über die fällige (Rest-)Zahlung senden wir Ihnen ebenfalls per Email zu.

2. Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung für Anmeldungen im Dezember wird im Januar fällig; hierfür erhalten Sie eine separate Aufforderung per Email. Bei Anmeldungen ab Januar ist die Anzahlung nach dem Erhalt der Anmeldebestätigung zu entrichten. Die Anzahlung wird in vollem Umfang auf den Reisepreis angerechnet.
Wird die Anzahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist getätigt, behalten wir uns vor, den Platz an einen anderen Teilnehmer zu vergeben.
Die Restzahlung muss spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn beim CVJM Karlsruhe eingegangen sein, jedoch nicht bevor der Teilnehmer die Rechnung vom CVJM Karlsruhe erhalten hat.

3. Preiserhöhungen
Sofern zwischen der Reisebuchung und dem Reiseantritt eine Frist von mind. 4 Monaten liegt, kann der CVJM Karlsruhe bis zum 21. Tag vor Reisebeginn den Gesamtpreis erhöhen. Voraussetzung dafür ist, dass die Erhöhung begründet ist durch eine Veränderung von Kosten (z.B. Beförderung, Gebühren, Steuern und Wechselkurse). Bei einer Erhöhung von mehr als 5% bleibt es dem Teilnehmer vorbehalten, von der Reise gebührenfrei zurückzutreten, bzw. die Teilnahme an einer mind. gleichwertigen Reise zu verlangen. Der CVJM Karlsruhe wird den Teilnehmer unverzüglich über eine Preiserhöhung informieren.

4. Reiserücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
Wir empfehlen Ihnen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen (Dies ist z.B. möglich bei: Jugendhaus Düsseldorf, Abteilung Versicherung, Postfach 320520, D-40420 Düsseldorf, Tel.: 0211/4693-135, www.jugendhaus-duesseldorf.de). Diese erstattet Ihnen im Rahmen Ihrer Versicherungsbedingungen die Kosten für einen Rücktritt, wenn Sie keinen Ersatzteilnehmer stellen, der die Anforderung des Teilnehmerkreises (z.B. Alter) erfüllt.

Im Falle einer Stornierung berechnen wir eine pauschalierte Entschädigung, und zwar bei (schriftlicher) Abmeldung Ihrerseits

  • bis zum 90. Tag vor Freizeitbeginn 10% des Reisepreises
  • bis zum 60. Tag vor Freizeitbeginn 20% des Reisepreises
  • bis zum 30. Tag vor Freizeitbeginn 50% des Reisepreises
  • bis zum 15. Tag vor Freizeitbeginn 80% des Reisepreises
  • danach 100% des Reisepreises.

In jedem Fall berechnen wir für unseren Verwaltungsaufwand eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro bei einer Freizeit von mindestens fünf Tagen. Findet keine schriftliche Abmeldung statt, so ist der volle Freizeitpreis zu entrichten. Nimmt eine Ersatzperson an der Reise teil, so haftet auch der abgemeldete Teilnehmer gemeinsam mit der Ersatzperson für den Reisepreis sowie für Mehrkosten aus der Umbuchung.

5. Rücktritt durch den CVJM Karlsruhe
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, oder tritt ein sonstiger in der Ausschreibung ausdrücklich genannter Vorbehalt ein, dann ist der CVJM Karlsruhe berechtigt, die Freizeit bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den bezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche seitens der Teilnehmer bestehen nicht.

6. Haftung und Haftungsbegrenzung
Der CVJM Karlsruhe haftet als Veranstalter der Freizeiten für

  • die gewissenhafte Freizeitvorbereitung
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, (z.B. Busunternehmen, Fluggesellschaft, Hotelbesitzer usw.)
  • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten des Zielortes.
Die Haftung des CVJM Karlsruhe ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt auf Schäden, die nicht Körperschäden sind, wenn der Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der CVJM Karlsruhe allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
 
7. Reiseleistungen

Der CVJM Karlsruhe behält sich vor, Reiseleistungen (z.B. Unterbringungsart usw.) zu ändern. Im Falle einer Änderung wird der Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.

8. Pass-, Visum- und Impfvorschriften
Bei Auslandsreisen benötigt ein deutscher Teilnehmer den Personalausweis, sofern im Prospekt nichts anderes erwähnt ist. In besonderen Fällen bestehen Visumoder Impfvorschriften. Diese Vorschriften werden im Prospekt angegeben, ebenso die Fristen zur Beantragung der notwendigen Dokumente. Sollten nach Drucklegung des Prospektes Änderungen eintreten, wird der Teilnehmer darüber informiert. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen (wie z. B. Diabetes, Einnahme von Psychopharmaka) sind uns bereits mit der Anmeldung schriftlich bekannt zu geben.

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem CVJM Karlsruhe geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach endet. Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der CVJM Karlsruhe die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten der Teilnehmer werden mittels EDV erfasst und nur vom CVJM Karlsruhe verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

10. Gewährleistung
a) Abhilfe – Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der CVJM Karlsruhe kann in der Weise Abhilfe schaffen, in dem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der CVJM Karlsruhe kann die Abhilfe ablehnen, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
b) Minderung des Reisepreises – Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Teilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Teilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages – Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der CVJM Karlsruhe innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer den Reisevertrag (möglichst schriftlich) kündigen. Dies gilt auch, wenn dem Teilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem CVJM Karlsruhe erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Festlegung der Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom CVJM Karlsruhe verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird.
d) Schadenersatz – Der Teilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der CVJM Karlsruhe nicht zu vertreten hat.

11. Allgemeine Bestimmungen
Die im Prospekt gemachten Angaben sind für den CVJM Karlsruhe bindend. Änderungen bleiben vorbehalten; maßgeblich sind die Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss und den Reiseunterlagen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Bei Nichtbeachtung der Anweisungen des Freizeitleiters oder bei Vorenthalten von für die Durchführung der Freizeit relevanten Informationen, insbes. zu Punkt 8., behält sich der CVJM Karlsruhe vor, den Teilnehmer auf dessen eigene Kosten nach Hause zu schicken.

12. Zuschüsse
Für Teilnehmer/-innen im Alter von 6 bis 18 Jahren kann ein Zuschuss (über den CVJM) beantragt werden, wenn das Nettoeinkommen einer Familie die dafür vorgesehene Höhe nicht übersteigt. Bei Vorlage eines gültigen Karlsruher Kinderpasses können 2/3 der Angebotskosten, maximal 100,-€ pro Kind und Veranstaltung, über den Karlsruher Kinderpass gezahlt werden. Der Einsatz von Gutscheinen aus dem „Bildungspaket“ für Kinder bis 18 Jahren ist ebenfalls möglich. Die Zuschüsse müssen mit einer Bestätigung durch den CVJM spätestens 6 Wochen vor Beginn der Freizeit beim jeweiligen Träger beantragt werden. Sollten Sie einen Antrag auf Zuschuss stellen wollen, vermerken Sie dies bitte auf der Anmeldung. Diese Antragstellung ist nur bis zu 6 Wochen vor einer Freizeit möglich. Sollten Sie Zweifel an einer Zuschussberechtigung haben, wenden Sie sich bitte an den CVJM Karlsruhe. Zudem gibt es für Teilnehmer einkommensschwacher Familien die Möglichkeit, einen Zuschuss vom CVJM Karlsruhe zu erhalten.

Sicherungsschein für Pauschalreisen 2024: Download