Neben der "eingeschriebenen Mitgliedschaft" gibt es im CVJM Karlsruhe e.V. noch die sogenannte "Stimmberechtigte Mitgliedschaft". Eingeschriebene Mitglieder können auf eigenen Antrag oder Vorschlag durch den Vorstand zu Stimmberechtigten Mitgliedern berufen werden. Dadurch können sie in der Jahreshauptversammlung ihr Stimmrecht ausüben.
Das Selbstverständnis der Stimmberechtigten Mitgliedschaft ist in der Satzung des CVJM Karlsruhe festgehalten (§6).
Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass meine Daten im Rahmen meiner Mitgliedschaft im CVJM Karlsruhe e.V. verwendet werden dürfen.
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